Impressum

Hegau-Pixel GbR
Verantwortliche: Florian Oexle & Sabrina Oexle
Mühlhauserstrasse 2
78224 Singen - Schlatt unter Krähen

E-Mail: info(at)hegau-pixel.de

Telefon: 0049 (0)7731 74 81 49 8

USt-IdNr: DE250571586


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hegau-Pixel GbR

§1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Hegau-Pixel GbR und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten vereinbart, wenn Aufträge an Hegau-Pixel GbR vergeben werden, Nebenabreden gleich welcher Art sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind.

§2
Die bei der Firma „Hegau-Pixel GbR“ zur Verfügung gestellten Vorlagen werden ausschließlich für die im erteilten Auftrag definierten Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der Vorlagen oder persönlicher Daten des Auftraggebers an Dritte wird ausgeschlossen. Außer der Auftraggeber erteilt uns hierfür schriftlich oder auf elektronischen Wege die Erlaubnis bzw. Weisung zur Weitergabe, so zum Beispiel bei der Beauftragung von Fotoabzügen aus dem Fotolabor oder einer Druckerei.

§3
Schriftliche und mündliche Angebote von Hegau-Pixel GbR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindlich ausdrücklich gekennzeichnet.

§4
Durch Erteilung eines Auftrages an Hegau-Pixel GbR erklärt der Auftraggeber, dass das zur Bearbeitung übergebene Ausgangsmaterial geistiges Eigentum des Auftraggebers ist. Die Verantwortung hierfür übernimmt der Auftraggeber.

§5
Hegau-Pixel GbR verpflichtet sich, die vom Auftraggeber überreichten Vorlagen mit größter Sorgfalt zu behandeln, übernimmt jedoch keine Haftung dafür. Dies bezieht sich auch auf Schäden während des Versands / der Abholung.

§6
Persönliche Daten des Auftraggebers und Inhalte des Auftragsmaterials werden ausschließlich auf für Dritte unzugänglichen Systemen gespeichert und werden keinem Dritten zugänglich gemacht. Digitalisierte Daten werden 14 Tage gespeichert insofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden. Ausnahme: Bei offensichtlicher Darstellung von Gesetzesverstößen z.B. Kinderpornographie wird die zuständige Polizeidienststelle informiert.

§7
Nach Eingang des zu digitalisierenden Materials und Erstellung des entsprechenden Datenträgers, erhält der Auftraggeber vorab eine Rechnung. Die Rücksendung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang bzw, per Nachnahme entsprechend den Auftragsvereinbarungen. Die Annahme von als unfrei deklarierten Sendungen ist nicht möglich.

§8
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer jedoch zuzüglich Versandkosten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

§9
Hegau-Pixel GbR weist darauf hin, dass das zu erstellende DVD – Format „DVD-R“ ist. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Lasten und auf dessen Risiko.

§10
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferungwesentliche erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von Hegau-Pixel GbR eintreten, hat Hegau-Pixel GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Im Fall der Nichtabnahme hat Hegau-Pixel GbR das Recht, bis zu 30 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Kunde hat allerdings das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

§11
Bei wiederholter Geschäftsbeziehung erfolgen die ersten beiden Lieferungen stets per Vorkasse oder Barnachnahme. Der Kunde ist bei Barnachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung Hegau-Pixel GbR vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen. Im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. Hegau-Pixel GbR haftet nicht für nicht rechtzeitige Vorlegung des Schecks. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Hegau-Pixel GbR berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der EZB zu verlangen. Hegau-Pixel GbR bleibt es vorbehalten, weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug und notwendigen Mahnungen fallen pro Mahnung Mahngebühren von je EUR 5,00 an. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Eine Zurückbehaltung und Aufrechnung von Teilbeträgen ist nur gerechtfertigt, falls die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder durch Hegau-Pixel GbR anerkannt sind. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein oder erfährt Hegau-Pixel GbR von unzureichender Liquidität des Kunden, so hat Hegau-Pixel GbR das Recht, vor Vornahme einer Lieferung eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Soweit dieser nicht nachgekommen wird, hat Hegau-Pixel GbR das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Lieferung zurückzuhalten bis eine entsprechende Sicherheitsleistung erbracht ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

§12
Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange Eigentum von Hegau-Pixel GbR, bis der Kunde alle aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat. Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden. Bei Weiterveräußerung des auf einer Auftragsbestätigung von Hegau-Pixel GbR aufgeführten Kaufgegenstandes bzw. der Kaufgegenstände an Dritte, gleichgültig ob Weiterverkauf oder Einbau in Bauwerken oder Grundstücken, wird die Forderung des Käufers gegen den Dritten bis zur Höhe des in der Auftragsbetätigung ausgewiesenen Kaufpreisesincl. MwSt. an Hegau-Pixel GbR abgetreten. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, gilt die Forderung gegen den Dritten über den Betrag des Kaufpreises hinaus weiter bis zum zusätzlichen Betrag des Verzugsschadens als abgetreten. Im Verzugsfall ist Hegau-Pixel GbR berechtigt, sofort dem Dritten die Forderungsabtretung bekannt zu geben. Im Fall des Zahlungsverzuges ist Hegau-Pixel GbR berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Hegau-Pixel GbR ist berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Kunden binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern. Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten Eigentumsvorbehalte. Für den Fall des Rücktritts unter der Rücknahme von Vorbehalten hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.

§13
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mit exakter Mängelbeschreibung bei Hegau-Pixel GbR geltend zumachen, anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Reklamierte Datenträger sind zur Begutachtung einzusenden, bzw. abzugeben. Inhaltliche Daten der Aufträge bleiben bis zum Ablauf der Reklamationsfrist gespeichert, um ggf. Ersatz liefern zu können, nach Ablauf der Reklamationsfrist werden diese Daten gelöscht. Die Vorgangsweise der Mängelbeseitigung bleibt Hegau-Pixel GbR vorbehalten. Hegau-Pixel GbR behält sich das Recht auf dreimalige Nachbesserung vor. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde an Hegau-Pixel GbR die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur an Hegau-Pixel GbR oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist Hegau-Pixel GbR von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass Hegau-Pixel GbR eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt. Hegau-Pixel GbR haftet nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs – und Wartungsarbeiten an Hard- und Software. Dasselbe gilt falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden.
Jegliche Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn der Auftraggeber nicht von Hegau-Pixel GbR genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Reparaturen von Personal ausführen lässt, das nicht autorisiert ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine auf getretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist.
Jeder Anspruch gegen Hegau-Pixel GbR wird ausgeschlossen, indem Schäden durch Computerschädlinge an Datenbeständen, Programmen und Systemen geltend gemacht werden, die durch erstellte Datenträger oder Dateien übertragen werden. Da es sich bei der Digitalisierung und Speicherung von Bildmedien sowie bei der Entwicklung von Fotos um Individualanfertigungen handelt, ist der Rücktritt, die Rückgabe oder der Umtausch auch bei über das Internet abgeschlossenen Aufträgen ausgeschlossen.

§14
Es liegt im Ermessen von Hegau-Pixel GbR, ob die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt. Aussagen über die Dauer der Reparaturzeit sind unverbindlich. Überschreitungen der Reparaturzeit führen zu keinerlei Schadensersatzforderungen und anderen Ansprüchen. Bei Reparaturen in fremder Werkstatt gelten die AGB des jeweiligen Auftragnehmers. Es wird von Hegau-Pixel GbR keinerlei Haftung und Gewährleistung für Arbeiten und Waren des Auftragnehmers übernommen. Service-Termine können schriftlich oder mündlich zwischen Hegau-Pixel GbR und dem Auftraggeber vereinbart werden. Werden diese Termine vom Auftraggeber nicht eingehalten bzw. nicht rechtzeitig schriftlich storniert, werden dem Auftraggeber die Hegau-Pixel GbR entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

§15
Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen angezeigt hat. Hegau-Pixel GbR haftet nicht für Schäden, die der Kunde, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung.

§16
Gerichtsstand für beide Teile ist 78224 Singen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§17
Sind einzelne Bestimmungen ungültig bzw. unzulässig, so erlischt nicht der gesamte Vertrag, sondern die entsprechende Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt.

Stand: 02.01.2013

 

 

 
 
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